Bethel Wissen

 

 

No. 04 _ Wissen verändert - 150 Jahre Bethel

 

» Liebe Leserin, lieber Leser,

anlässlich unseres 150-jährigen Jubiläums der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel erscheinen in der Fachthemenreihe „bethel › wissen“ in diesem Jahr zwei Sonderhefte. Eines davon halten Sie in den Händen, und ich hoffe, dass die folgenden Artikel Sie ebenso interessieren und begeistern werden wie mich.

» Die Wissenschaft braucht der Mensch zum Erkennen,
    den Glauben zum Handeln. «
    Max Planck

Leitend für alle Ausführungen war die Frage: In welcher Weise wurden Wissen und Erkenntnisse im Laufe der Geschichte in besonderer Form genutzt, um dadurch die Entwicklung der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel weiter voranzutreiben?

Ein historischer Rückblick in Dekadenschritten bietet einen Einblick in die Entwicklungen. Deutlich wird dabei, dass das Wissen in Abhängigkeit der jeweiligen Zeit und unter den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu betrachten ist. Deutlich wird auch, dass Wissen niemals ein starrer Zustand war, sondern immer in Bewegung ist – immer in Richtung Weiterentwicklung.

Sie werden in diesem Magazin viel „Wissens-Wertes“ entdecken – eine interessante Mischung aus wissenschaftlichem Wissen, Alltagswissen und Erfahrungswissen. Eine Spannbreite zwischen „Weißt du noch?“ und „Wussten Sie schon?“ …

Und Sie werden feststellen: Wissen in und aus Bethel ist eingebettet in die Praxis, in das Leben, in den Bethel-Alltag. Unser Wissen basiert auf Erfahrung und zielt darauf, zugewandt, kompetent und vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und Möglichkeiten für Menschen da zu sein.

Ihr Pastor Ulrich Pohl

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Inhalt dieser Ausgabe:

 

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth
Bethelweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 144-4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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